Promotion / Habilitation / Infothek
Promotion
Neue Doktorandinnen und Doktoranden finden Informationen unter:
"Promotionsbeginn ab Juni 2012" .
Promovierendenvertretung
Gemäß § 9 Absatz 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) berät die Promovierendenvertretung über die die Doktorandinnen und Doktoranden betreffenden Fragen und gibt hierzu gegenüber den Organen der Hochschule Empfehlungen ab. Der Fakultätsrat hat der Promovierendenvertretung Gelegenheit zu geben, zu Entwürfen von Promotionsordnungen Stellung zu nehmen. Ein Mitglied der Promovierendenvertretung nimmt in der Regel an den Sitzungen des Senats und des Fakultätsrats beratend teil.
Die Satzung der Promovierendenvertretung der Technischen Universität Clausthal finden Sie hier.
Für die Fakultät für Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik wurde(n) folgende Person(en) in die Promovierendenvertretung der Technischen Universität Clausthal gewählt:
- Henrik Hercht
Stellvertretung: Shohreh Kia
Amtszeit: 1. April 2026 bis 31. März 2028.
Ordnungen/Richtlinien
- Richtlinie zur Eignungsfeststellung für die Zulassung zum Promotionsverfahren (Auslegung zu § 4 Abs. 2 der Promotionsordnung i. d. F. vom 15. November 2016)
- Habilitationsordnung
- Grundordnung der TUC
- Allgemeine Geschäftsordnung der TUC
Interessante Links
- Hinweise zum Promotionsverfahren
- Praktikantenamt
- Praktikumsbestimmungen und Praktikantenrichtlinien
- Studientag Materialwissenschaft und Werkstofftechnik e. V.