Promotionsbeginn bis Mai 2012

Lesen Sie bitte zunächst aufmerksam die Promotionsordnung

Wir weisen darauf hin, dass eine Promotion nach der Promotionsordnung von 2010 nur für diejenigen Doktorandinnen/Doktoranden möglich ist, die hierzu bereits bis zum 31.12.2012 eine Betreuungsbescheinigung (Übergangsregelung) bei der Fakultät eingereicht haben. Sollten Sie die Betreuungsbescheinigung nicht fristgerecht eingereicht haben, so promovieren Sie nach der Promotionsordnung von 2016 (Ablauf siehe extra Seite Promotionsbeginn ab Juni 2012)!


1. Die Immatrikulation
Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 NHG müssen sich Doktorandinnen und Doktoranden als Promotionsstudierende einschreiben. Die Einschreibung erfolgt im Studienzentrum (Studentensekretariat).
Informationen zum Semesterbeitrag (zurzeit 198,-- € für Promotionsstudierende) finden Sie unter:
http://www.studienzentrum.tu-clausthal.de/studentensekretariat/semesterbeitrag/


Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 der o. g. Promotionsordnungen hat die Hauptbetreuerin/der Hauptbetreuer zu Beginn einer Promotion der Fakultät einen Vorschlag für die von seiner Doktorandin/seinem Doktoranden zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Promotionsstudiums (Promotionsstudienprogrammes) vorzulegen ...zum Formular

Die Vergabe des Themas der Dissertation soll spätestens nach dem ersten Semester des "Promotionsstudiums" erfolgen.


2. Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Zu gegebener Zeit (nach Fertigstellung der Dissertation) sind in Absprache mit der Hauptbetreuerin/dem Hauptbetreuer, die fertiggestellte Dissertation sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen zwecks Eröffnung des Promotionsverfahrens beim Dekanat einzureichen. Über die Eröffnung des Promotionsverfahrens entscheidet der Fakultätsrat in der nächsten Fakultätsratssitzung (Sitzungstermine) oder im Umlaufverfahren. Für die Eröffnung des Promotionsverfahrens in einer Fakultätsratssitzung reichen Sie die Unterlagen bitte unbedingt rechtzeitig, d. h. spätestens 1 Woche vor der Sitzung, beim Dekanat ein.

Folgende Unterlagen sind für die Eröffnung des Promotionsverfahrens notwendig: 
 

Hier können Sie ein Muster des Titelblatts einer Dissertation / Sample of title page ansehen.


3. Die Veröffentlichung der Dissertation (nach der mündlichen Prüfung)


4. Alumni-Service
Die TU Clausthal möchte den Kontakt zu ihren Ehemaligen pflegen. Wenn auch Sie Interesse haben, mit Ihrer Hochschule sowie Ihren ehemaligen Kommilitonen in Kontakt zu bleiben und Einladungen zu Veranstaltungen der Hochschule zu erhalten, können Sie sich unter folgendem Link kostenlos und unverbindlich in die Alumnidatenbank eintragen:

http://www.alumni.tu-clausthal.de/mitglied-werden/