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Ordnungen

Promotionsverfahren (Promotion) - Allgemeine Hinweise
Wir weisen darauf hin, dass Anträge auf Eröffnung von Promotionsverfahren jederzeit eingereicht werden können. Nach Überprüfung der Unterlagen im Hinblick auf die Zulassungvoraussetzungen trägt der Dekan/die Dekanin das Promotionsgesuch auf der dem Eingang des Promotionsgesuchs folgenden Sitzung des Fakultätsrates vor. Die festgelegten Sitzungstermine  finden Sie auf der Startseite der Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften.

Für die Einschreibung ist ein Betrag in Höhe von zurzeit 128,-- €/Semester zu entrichten. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
a) Studentenschaftsbeitrag in Höhe von 12,-- €
b) Studentenwerksbeitrag in Höhe von 41,-- €
c) Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 75,-- €

Für Promotionsstudiengänge entfallen die Studienbeiträge in Höhe von 500,-- €!

Weitere Informationen hierzu siehe unter: http://www.studienzentrum.tu-clausthal.de/studentensekretariat/semesterbeitrag/

Am Anfang einer Promotion hat die Hauptbetreuerin/der Hauptbetreuer der Fakultät einen Vorschlag für die von seiner Doktorandin/seinem Doktoranden zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Promotionsstudiums (Promotionsstudien-programmes) vorzulegen ...zum Formular

 

1. Unterlagen für die Anmeldung zur Eröffnung eines Promotionsverfahrens:

2. Hinweise und Formulare die erst im Anschluss an die mündliche Prüfung (zwecks Veröffentlichung) benötigt werden:

 

 

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